Die Deckstation ist als EU-Besamungsstation anerkannt.
Alle Stuteneigentümer, die Hengste der Station benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Oldenburger Verbandes.
Die Decksaison beginnt am 15. Februar 2024 und endet am 31. Juli 2024.
Samenbestellungen werden nur telefonisch (0 51 61/ 4 90 36), per email oder per Fax (0 51 61/ 4 78 97), täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr angenommen.
Formular zur Samenbestellung per Fax oder email (Sie können dieses Formular auf Ihren Rechner herunterladen, dort ausfüllen und anschließend per email versenden.)
Bei telefonischer Samenbestellung bitten wir folgende Informationen zur Hand zu haben:
• gewünschter Hengst
• Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
• Angaben zur Stute (Lebensnummer, Name, Abstammung, Alter)
• besamender Tierarzt/Besamungswart und dessen Anschrift
• Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
• genaue Versandanschrift
Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen.
Versandkosten gehen zu Lasten des Züchters/Stutenbesitzers.
Die Kosten für den Samenversand innerhalb Deutschlands betragen von Montags bis Freitags ? € plus MwSt. Der Samenversand am Wochenende (Samstag) kostet ? € plus MwSt. Versand am Sonntag wird durch die Kurierdienste nicht angeboten. Abholung ab Hof am Sonntag aber nach Anmeldung am Tag zuvor bis 10 Uhr möglich.
Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig. Alle Decktaxen verstehen sich im Inland inklusive Mehrwertsteuer.
Bitte beachten Sie unsere neue Bankverbindung!
Kreisparkasse Walsrode
IBAN: DE12 2515 2375 0045 3325 17
BIC: NOLADE21WAL
Samenversand in der Folgerosse findet nur nach Eingang des Deckgeldes statt.
Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Boxen und gute Weiden zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt 14 € + MwSt., für Stuten mit Fohlen 17 € + MwSt.
Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Stuten, die auf dem Söderhof eingestellt werden, müssen unbedingt gegen Influenza und Herpes geimpft sein!
Stationstierarzt ist Dr. Frank Lehnhardt.
Für güste Stuten müssen aussagefähige Tupferproben vorliegen.
Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle durch den Tierarzt der Station.
- Besamungspauschale Frischsamenübertragung inklusive aller Follikelkontrollen, Besamungen und der ersten Trächtigkeitsuntersuchung für 2 Rosseperioden 250 € + 19% MwSt.
- Besamungspauschale Tiefgefriersperma, Leistungen s.o. 350 € + 19% MwSt.
- Besamungspauschale für gestütseigene Hengste 200 € + 19% MwSt.
- einzelne Follikelkontrolle 30 € + 19% MwSt.
- einzelne Trächtigkeitsuntersuchung 30 € + 19% MwSt.
Medikamente werden selbstverständlich extra berechnet.
Für Bedeckungen mit Frischsamen gilt:
- Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich.
- Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckfreiheit. Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.12. vorliegen muss.
Für alle Hengste der Station gilt:
10% Ermäßigung der Decktaxe für jede weitere Stute für den selben Hengst.
10% Ermäßigung für Prämien- und Elitestuten.
10% Ermäßigung für Stuten aus dem Vielseitigkeitsprogramm der Süddeutschen Verbände.
Es kann pro Stute nur jeweils ein Rabatt in Anspruch genommen werden. Die Rabatte sind nicht addierbar.
Ansprechpartner:
Dr. Frank Lehnhardt Tel. 0171 / 48 64 785
Maria Lehnhardt Tel. 0162 / 10 63 668
Söderhof Tel. 05161 / 4 90 36